ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die mit Jump4Fun geschlossen werden.
§ 2 Vertragsbindung
Wird zwischen dem Auftraggeber und der Jump4Fun (Martin Ebschner) ein Vertrag geschlossen, so kann der Auftraggeber hiervon auch dann nicht zurücktreten, wenn die Veranstaltung aus Gründen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, abgesagt wurde.
§ 3 Angebot und Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung von Jump4Fun verbindlich zustande.
§ 4 Preise und Kosten
Maßgebend sind die bei Beauftragung vereinbarten Preise gemäß der Auftragsbestätigung. Sämtliche Preise verstehen sich inclusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 5 Mietbedingungen
Alle gemieteten Geräte werden in gutem (sauberen), betriebssicheren Zustand übergeben. Alle Geräte sind nach EN-Nummer geprüft. Die Geräte werden durch Personal des Vermieters aufgebaut und abgebaut. Ein Übernahmeprotokoll inclusive Notfallnummer wird dem Kunden ausgehändigt.
Bei Absage der Veranstaltung sind die vollen Kosten wie im Mietvertrag vereinbart zu begleichen. Bei Absage der Veranstaltung bis zu 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung sind 50% der Kosten zu begleichen. Unter einer Woche der volle Mietbetrag! Bei einem Buchungswert über 1500 Euro staffeln sich die Preise wie folgt:
1 Woche vor der Veranstaltung 50 % des vollen Mietbetrag.
2 Monat vor der Veranstaltung 30 % des vollen Mietbetrag.
Der Mieter hat die Gegenstände pfleglich zu behandeln. Er hat die Regeln der Gebrauchsanweisungen für jedes einzelne Gerät einzuhalten und jedes Gerät sauber und ordnungsgemäß zurückzugeben. Bei nicht sachgemäßer Handhabung muss mit Folgekosten gerechnet werden! Dies gilt insbesondere dann, wenn den Anweisungen des Personals nicht folgegeleistet wird.(z.B starke Verschmutzungen durch Betreten der Attraktionen mit Schuhen, oder nicht sachgemäße Abdeckung der Attraktion bei starkem Regen.) Die Kosten für die angegebenen Fehlbehandlungen liegen, je nach Schaden bei 50 – 200 Euro.
Bei Rückgabe der Geräte ist der Kunde verpflichtet etwaige entstandene Schäden unmittelbar bei der Jump4Fun GbR zu melden. Die Geräte müssen nach Benutzung, wie bei der Einweisung erklärt, gesäubert, getrocknet und verpackt werden. Wenn im Mietzeitraum der Geräte Schäden an den Selben entstehen, die den Betrieb beeinträchtigen ist der Kunde verpflichtet, den Betrieb sofort einzustellen um größere Schäden zu verhindern.
Der Mieter hat die Gegenstände vor jeglichem, sachfremden Zugriff Dritter zu schützen. Bei Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung durch Dritte ist der Kunde verpflichtet die Polizei zu rufen und Strafanzeige zu stellen.
Der Kunde haftet während der Mietzeit für Beschädigungen am Gerät, für Verlust und Fehlmengen.
Der Kunde hat auf eigene Kosten und eigenes Risiko dafür zu sorgen, dass die notwendigen Geräte aufgestellt und angeschlossen werden können.
Kaution Selbstabholer: Spätestens bei Aushändigung der gebuchten Geräte, erhebt die Jump4Fun GbR eine Kaution in angemessener Höhe. Bei mangelfreier Rückgabe wird die Kaution nach der Endkontrolle durch Mitarbeiter der Jump4Fun GbR anstandslos erstattet. Die Endkontrolle erfolgt zum schnellstmöglichen Zeitpunkt nach der Rückgabe, die Kaution wird entweder vor Ort in bar erstattet oder falls eine Endkontrolle zum Rückgabezeitpunkt nicht möglich ist (Witterungsbedingungen, Dunkelheit usw.), wird die Kaution per Banküberweisung erstattet. Bei Rückgabe beschädigter Geräte behält sich die Jump4Fun GbR vor, die gezahlte Kaution ganz oder teilweise- je nach Schadenhöhe- einzubehalten, um so die entstehenden Reparaturkosten zu decken, bei größerer Schadenshöhe hat der Kunde mit Mehrkosten zu rechnen.
Aufstellung & Anfahrt: Der Kunde verpflichtet sich den Aufbau der Attraktionen nur auf geeignetem Untergrund (saubere, ebene Flächen wie z.B. Gras, Teer, Asphalt usw.) vorzunehmen, für Schäden durch ungeeignete Untergründe (Schotter, Sand usw.) haftet der Kunde. Sollten Sondergenehmigungen (in Naturschutzgebieten, Fußgängerzonen usw.) oder behördliche Genehmigungen (Ordnungsamt, Gema usw.) eingeholt werden müssen, liegt dies in Verantwortung des Kunden. Des Weiteren stellt der Kunde bei Zulieferung durch die Jump4Fun GbR kostenlose Parkplätze für die benötigten Firmenfahrzeuge (Bei Buchung mit unserem Personal) (Durchfahrtshöhe min. 2,70 m) in unmittelbarerer Nähe des Aufbauplatzes zur Verfügung.
Verspätete Rückgabe: Bei Selbstabholung der Geräte (auch durch vom Kunden Beauftragte) trägt jeweils der auftragserteilende Kunde das Transportrisiko und haftet für die pünktliche Rückgabe der Geräte. Sollten Geräte verspätet oder gar nicht zurückgebracht werden, haftet der Kunde. Erfolgt die Rückgabe nicht,oder verspätet, so haftet der Kunde für den daraus resultierenden Schaden, insbesondere auch für den Schaden der sich aufgrund der Verspätung ergibt, so das eine Weitervermietung nicht möglich ist.
§ 6 Obhutspflichten, Betriebsgefahr
Der Vermieter weist den Mieter ausdrücklich daraufhin, dass er selbst für Sicherheit sorgen muss. Das gilt insbesondere für elektrische Geräte. Diese dürfen, wie auch Luftkissen, bei Regen und starker Feuchtigkeit nicht betrieben werden. Die Geräte müssen durch mindestens eine erwachsene Aufsichtsperson bewacht werden.
§ 7 Haftung des Vermieters
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die vom vermieteten Gegenstand ausgehende Betriebsgefahr und für eventuelle Schäden, insbesondere Personenschäden und/ oder Folgeschäden.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
- 8.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen Angaben, Daten und Gegenstände bis zur vollständigen Bezahlung vor. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen oder anerkannt ist.
- 8.2 Für den Fall der Veräußerung der Daten oder der Gegenstände tritt der Bezieher hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegenüber der Jump4Fun GbR mit allen Nebenrechten ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärung bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich möglicher Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der von der Jump4Fun GbR in Rechnung gestellten Leistung. Der abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu begleichen.
- 8.3 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Auftraggeber eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen
§9 Bestellung Auftrag
Eine verbindliche Bestellung kommt dann zustande, wenn ein Auftrag per E-mail oder per Kaufvertrag beauftragt wird.
§10 Preis und Zahlung
- 10.1 Der Bezieher ist verpflichtet, den vereinbarten Preis auf der Rechnung der Jump4Fun GbR zu bezahlen.
- 10.2 Der Zahlungseingang wird nach Erhalt der Forderung schriftlich bestätigt.
- 10.3 Der Bezieher hat ein Zahlungsziel von 14 Tagen, außer es wurde ein anderes Datum schriftlich vereinbart. Die Zahlung hat ausschlich per Vorkasse zu erfolgen, die Jump4Fun GbR behält sich vor, bei nicht getätigter Zahlung des Beziehers vom Kaufvertrag zurück zu treten.
§11 Garantie
- 11.1 Der Anbieter leistet auf Material und Herstellung der Liefergegenstände für einen Zeitraum von einem Jahr nach Auslieferung der Liefergegenstände an den Abnehmer Garantie.
- 11.2 Alle Ansprüche auf Garantie erlöschen, wenn der Anwender den Liefergegenstand unsachgemäß oder nachlässig benutzt oder wenn der Anwender den Liefergegenstand nicht gemäß den Angaben in der durch den Anbieter (bei Lieferung oder sonst) übermittelten Anleitung verwendet. (Sicherheitsregeln auf der Attraktion)
- 11.3 Alle Ansprüche aus Garantie erlöschen weiterhin, wenn Schäden infolge normalen Verschleißes, infolge Beteiligung Dritter, die von dem Anbieter mit Aufbau, Wartung oder Reparatur beauftragt wurden, oder infolge jeder Art von störendem Umgang mit den Gegenstand durch Dritte auftreten.
- 11.4 Die durch den Anbieter auf einen nicht (vollständig) durch den Anbieter hergestellten Liefergegenstand gewährte Garantie in jedem Fall begrenzt auf die Garantie, die dem Anbieter durch die betreffenden Fremdhersteller gewährt wird.
- 11.5 Alle Ansprüche des Abnehmers auf Garantie erlöschen, wenn der Abnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Anbieter nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
- 11.6 Wenn der Anbieter für die Gewährung von Garantieansprüchen gegenüber dem Kunden verantwortlich ist, hat der Anbieter die Wahl, den Schaden entweder zu reparieren oder dem Anwender eine Gutschrift in Höhe (eines Teils) des Preises, der in angemessener Weise dem Schaden entspricht, zu gewähren. Dies gilt unbeschadet aller anderen Rechte des Anbieters.
- 11.7 Garantieansprüche gelten immer ab Werk am Standort des Anbieters in Maxhütte-Haidhof.
- 11.8 Im Fall von Garantieansprüchen durch den Abnehmer hat der Abnehmer selbst sicherzustellen, dass der betroffene Liefergegenstand zum Standort des Anbieters in Maxhütte-Haidhof, geliefert und dort wieder abgeholt wird. Alle Versandkosten gehen zu Lasten des Abnehmers.
§ 12 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird Schwandorf vereinbart.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, werden die Anderen davon nicht berührt. An die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Regelung tritt eine gültige Bestimmung, die inhaltlich möglichst nahe kommt.