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Vertragliches klar geregelt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bedingungen · Mietbedingungen · Kaufbedingungen

A. Allgemeine Bedingungen

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit der Stefan & Thomas Rappl GbR, handelnd unter Jump4Fun Eventverleih, Brandhofstraße 26a, 93351 Painten. Sie regeln die Vermietung von Eventgeräten und die jeweils vereinbarten Zusatzleistungen. Die ausdrücklich als Kaufbedingungen bezeichneten Regelungen gelten ausschließlich für den Verkauf von Waren. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Anfrage und Vertragsschluss

Eine Anfrage ist noch keine verbindliche Buchung. Gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab, kommt der Vertrag zustande, sobald ihm die inhaltlich übereinstimmende Annahme von Jump4Fun zugeht, beispielsweise als Auftragsbestätigung per E-Mail. Unterbreitet Jump4Fun dem Kunden ein ausdrücklich verbindliches Angebot, kommt der Vertrag mit Zugang der fristgerechten und inhaltlich übereinstimmenden Annahme des Kunden bei Jump4Fun zustande. Eine bloße Eingangsbestätigung ist keine Vertragsannahme.

3. Preise und Zusatzkosten

Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzlich anfallende Kosten für Lieferung, Rücktransport durch Jump4Fun, Aufbau, Abbau oder Betreuung werden vor Vertragsschluss gesondert ausgewiesen und vereinbart. Der Gesamtpreis und der Leistungsumfang werden in der Vertragsbestätigung aufgeführt.

4. Zahlung und Vorauszahlung

Der Kunde zahlt den vertraglich vereinbarten Preis per Überweisung. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig. Bei Buchungen, die weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn erfolgen, muss die Zahlung spätestens vor Beginn der Veranstaltung bei Jump4Fun eingegangen sein. Etwaige abweichende Zahlungsbedingungen, insbesondere eine Vorauszahlung, werden vor Vertragsschluss im Angebot ausdrücklich festgelegt. Jump4Fun bestätigt den Zahlungseingang per E-Mail. Rechte bei Nichtzahlung richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Kunden bleiben unberührt.

5. Haftung von Jump4Fun

Jump4Fun haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

6. Widerrufsrechte

Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt. Besteht für den jeweiligen Vertrag ein Widerrufsrecht, erhält der Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular gesondert. Besteht eine gesetzliche Ausnahme, wird der Verbraucher vor Vertragsschluss entsprechend informiert.

B. Mietbedingungen

7. Gerätezustand, Lieferung und Auf-/Abbau

Jump4Fun übergibt die Mietgeräte sauber, betriebssicher und in einem für den vereinbarten Gebrauch geeigneten Zustand. Die Geräte werden durch Jump4Fun zum vereinbarten Veranstaltungsort geliefert und von dort zurücktransportiert; eine Selbstabholung wird nicht angeboten. Jump4Fun übernimmt auch den Auf- und Abbau. Eine Betreuung während der Veranstaltung ist nur enthalten, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart wurde. Andernfalls stellt der Kunde die erforderlichen eingewiesenen Aufsichtspersonen. Der Kunde erhält die erforderlichen Betriebs- und Sicherheitshinweise. Der Gerätezustand, die Einweisung und die Übergabe werden in einem Übergabeprotokoll dokumentiert; dieses enthält eine aktuelle Notfallnummer.

8. Absage der Veranstaltung

Die Absage einer Veranstaltung führt nicht automatisch zur Aufhebung des Mietvertrags. Welche Zahlungsansprüche bestehen, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und wirksam vereinbarten Stornierungs- oder Schönwetterregelungen. Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und gegebenenfalls bestehende Widerrufsrechte bleiben unberührt.

9. Nichtinanspruchnahme und Stornierung

Nimmt der Kunde die Mietsache aus einem in seiner Person liegenden Grund nicht in Anspruch, richtet sich die Mietzahlung nach § 537 BGB. Jump4Fun rechnet ersparte Aufwendungen sowie Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung an. Soweit Jump4Fun die Mietsache wegen einer anderweitigen Vermietung nicht bereitstellen kann, besteht für diesen Zeitraum kein Anspruch auf Mietzahlung. Gesetzliche Rechte und wirksam vereinbarte günstigere Stornierungs- oder Schönwetterregelungen bleiben unberührt. Für andere Ausfallursachen und gesonderte Zusatzleistungen gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen.

10. Sorgfalt und Reinigung

Der Kunde behandelt die Mietgegenstände sorgfältig und beachtet die ausgehändigten gerätespezifischen Betriebs- und Sicherheitshinweise. Er übergibt die Mietgegenstände nach der Mietzeit besenrein und frei von groben Verschmutzungen, Abfällen und zurückgelassenen Gegenständen. Die gründliche Reinigung, Trocknung und Verpackung übernimmt Jump4Fun. Ist ein Gerät bei der Rückgabe nicht besenrein oder weist es vom Kunden zu vertretende Schäden auf, kann Jump4Fun die erforderlichen und angemessenen zusätzlichen Reinigungs- oder Wiederherstellungskosten nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Die Kosten werden nachvollziehbar aufgeschlüsselt. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch ist nicht zu ersetzen.

11. Schäden melden und sicher zurückgeben

Der Kunde meldet während der Mietzeit erkannte Schäden, Funktionsstörungen und sicherheitsrelevante Mängel unverzüglich an Jump4Fun. Ist ein sicherer Betrieb nicht gewährleistet oder drohen weitere Schäden, stellt er den Betrieb ein und sichert das Gerät nach der Einweisung, soweit dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Die Reinigung, Trocknung und Verpackung übernimmt Jump4Fun. Die gesetzlichen Folgen einer unterlassenen Mängelanzeige bleiben unberührt.

12. Schutz vor Diebstahl und Zugriffen

Der Kunde trifft die nach den Umständen zumutbaren Maßnahmen, um die Mietgegenstände vor Diebstahl, Beschädigung und unbefugtem Zugriff zu schützen. Bei Diebstahl oder einem begründeten Verdacht auf mutwillige Beschädigung informiert er unverzüglich Jump4Fun und erstattet, soweit zumutbar, Anzeige bei der Polizei. Eine Eigengefährdung wird nicht verlangt. Für Schäden durch Dritte haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften.

13. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für Beschädigungen, Verlust und fehlende Teile nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine verschuldensunabhängige Haftung wird durch diese AGB nicht begründet. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch ist nicht zu ersetzen.

14. Örtliche Voraussetzungen

Der Kunde stellt die vor Vertragsschluss mitgeteilten und vereinbarten örtlichen Voraussetzungen bereit, insbesondere ausreichend Platz, geeigneten Untergrund, erforderliche Zugänge und die vereinbarten Anschlüsse. Er weist Jump4Fun auf bekannte Besonderheiten oder Gefahren des Aufstellorts hin. Die Verantwortung von Jump4Fun für die Sicherheit der überlassenen Geräte und für von Jump4Fun übernommene Aufbau- oder Anschlussarbeiten bleibt unberührt.

15. Kaution

Für jedes Mietmodul wird eine Kaution erhoben. Die konkrete Höhe wird im jeweiligen Angebot ausgewiesen und vor Vertragsschluss vereinbart. Die Kaution ist spätestens bei Übergabe per Überweisung zu leisten. Jump4Fun prüft die zurückgegebenen Geräte unverzüglich. Soweit keine gesicherten Ansprüche bestehen, wird die Kaution innerhalb von 10 Arbeitstagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von Jump4Fun) nach Rückgabe auf demselben Zahlungsweg erstattet. Zeichnen sich begründete Ansprüche ab, darf nur ein hierfür angemessener Teil bis zur zeitnahen Klärung zurückbehalten werden; der unstreitige Rest wird innerhalb der genannten Frist ausgezahlt. Jump4Fun erläutert Grund und Höhe eines Einbehalts nachvollziehbar. Die Kaution begrenzt gesetzliche Ersatzansprüche nicht.

16. Untergrund, Genehmigungen und Zufahrt

Der Aufstellort muss die vor Vertragsschluss mitgeteilten gerätespezifischen Anforderungen erfüllen; dazu gehören insbesondere geeigneter Untergrund, Sicherheitsabstände und eine zulässige Verankerung oder Sicherung. Jump4Fun übernimmt den Auf- und Abbau. Der Kunde beschafft die für seine Veranstaltung und den Veranstaltungsort erforderlichen Genehmigungen und Nutzungsrechte, soweit nicht ausdrücklich eine Beschaffung durch Jump4Fun vereinbart wurde. Gerätespezifische Nachweise, die Jump4Fun schuldet, bleiben dessen Verantwortung. Für die Lieferung stellt der Kunde die vorher abgestimmten Zufahrts-, Lade- und Parkmöglichkeiten kostenfrei bereit. Erforderliche Fahrzeugabmessungen und Zufahrtshöhen werden vor Vertragsschluss mitgeteilt.

17. Transport und Rückgabe

Jump4Fun übernimmt die Lieferung und den Rücktransport der Mietgegenstände. Der Kunde ermöglicht die Übergabe am vereinbarten Veranstaltungsort zum vereinbarten Zeitpunkt und informiert Jump4Fun unverzüglich über absehbare Verzögerungen. Welche Arbeiten vor der Übergabe durch den Kunden auszuführen sind, richtet sich ausschließlich nach dem vereinbarten Leistungsumfang und der gerätespezifischen Einweisung. Wird die Mietsache nach Ende der Mietzeit vorenthalten, kann Jump4Fun unter den Voraussetzungen des § 546a BGB eine Nutzungsentschädigung verlangen. Weitergehender Schadensersatz, etwa wegen einer konkret verhinderten Anschlussvermietung, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Derselbe Nachteil wird nicht doppelt berechnet. Eine zusätzliche verschuldensunabhängige Haftung für Transportschäden wird nicht vereinbart.

18. Aufsicht und Betriebssicherheit

Soweit keine Betreuung durch Jump4Fun vereinbart ist, sorgt der Kunde während des Betriebs für die nach Gerät, Nutzerzahl und Einweisung erforderliche Aufsicht durch geeignete, eingewiesene volljährige Personen. Er beachtet insbesondere die Vorgaben zu Verankerung, Alters- und Belastungsgrenzen, Stromversorgung sowie Wind und Witterung. Bei Erreichen der gerätespezifischen Abbruchgrenzen oder sonstiger Gefahr ist der Betrieb sofort einzustellen und das Gerät nach der Einweisung zu sichern, soweit dies gefahrlos möglich ist. Der Einsatz von Wasser ist ausschließlich bei dafür vorgesehenen Geräten und nach deren Betriebsanleitung zulässig. Die Sicherheits- und Einweisungspflichten von Jump4Fun bleiben unberührt.

19. Mängel an Mietgeräten

Bei Mängeln eines Mietgeräts gelten die gesetzlichen Rechte des Mieters. Jump4Fun sorgt im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten für einen zum vereinbarten Gebrauch geeigneten Zustand. Der Kunde zeigt während der Mietzeit erkannte Mängel unverzüglich an. Gesetzliche Rechte, insbesondere auf Mietminderung und bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Schadensersatz oder Kündigung, bleiben unberührt.

20. Eigentum an Mietgeräten

Die Mietgegenstände bleiben Eigentum von Jump4Fun. Der Kunde ist nicht berechtigt, sie zu verkaufen, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter informiert er Jump4Fun unverzüglich und weist den Dritten auf das Eigentum von Jump4Fun hin.

21. Schönwetter-Garantie und wetterbedingte Stornierung

Diese Schönwetterregelung gilt für alle Mietmodule, die während der vereinbarten Nutzungszeit im Freien eingesetzt werden sollen (Outdoor-Mietmodule).

Der Kunde kann ein Outdoor-Mietmodul aus Wettergründen bis spätestens 24 Stunden vor dem im Angebot bestätigten Liefertermin kostenfrei stornieren. Nach Ablauf der 24-Stunden-Frist ist eine kostenfreie Stornierung wegen der Wetterlage nicht mehr möglich, da der Transport in der Regel bereits vorbereitet wird. Voraussetzung für die kostenfreie Stornierung ist, dass nach der aktuellen DWD-Vorhersage oder einer amtlichen DWD-Wetterwarnung für den Veranstaltungsort und die vereinbarte Nutzungszeit ein sicherer Betrieb nach den für das jeweilige Gerät geltenden Herstellervorgaben voraussichtlich nicht möglich ist.

Die Stornierung ist per E-Mail an info@jump4fun-eventverleih.de mitzuteilen. Maßgeblich ist der Eingang der E-Mail bei Jump4Fun. Der Kunde nennt seinen Namen, die Buchung oder Auftragsnummer, den Veranstaltungsort, das betroffene Mietmodul und den Wettergrund. Ein Link oder Screenshot zur Wetterlage kann beigefügt werden, ist aber nicht Voraussetzung.

Bei einer rechtzeitigen wetterbedingten Stornierung wird das betroffene Outdoor-Mietmodul nicht geliefert. Für den stornierten Leistungsumfang entstehen keine Miet- oder Stornokosten. Auch Kosten für Lieferung, Auf- und Abbau sowie weitere vereinbarte Leistungen, die wegen der Stornierung nicht erbracht werden, werden nicht berechnet. Jump4Fun erstattet bereits geleistete Zahlungen für den kostenfrei stornierten Leistungsumfang innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bestätigung der Stornierung.

Nach Ablauf der 24-Stunden-Frist gilt: Liegt für den Veranstaltungsort und die Nutzungszeit eine amtliche Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes vor und ist der Betrieb nach den Herstellervorgaben nicht zulässig, stimmen Jump4Fun und der Kunde das weitere Vorgehen im Einzelfall ab. Gemeinsam wird eine für den Kunden zufriedenstellende Lösung gefunden. In Betracht kommen insbesondere eine einvernehmliche Umbuchung, eine geeignete Ersatzleistung oder die Erstattung nicht erbrachter Leistungen. Die gefundene Lösung und ihre finanziellen Folgen bestätigen Jump4Fun und der Kunde in Textform.

Ein sicherheitswidriger Betrieb ist unabhängig von der Stornierungsfrist ausgeschlossen. Die gerätespezifischen Herstellerangaben und gesetzlichen Rechte bleiben unberührt. Diese Regelung gilt für Buchungen, bei denen sie vor Vertragsschluss vereinbart wurde; günstigere individuelle Zusagen bleiben bestehen.

C. Kaufbedingungen – ausschließlich für Unternehmer

Diese Kaufbedingungen gelten ausschließlich für Kaufverträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, die den Kauf bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit tätigen. Ein Verkauf an Verbraucher ist ausgeschlossen.

22. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des jeweiligen Kaufpreises Eigentum von Jump4Fun. Bis dahin darf sie nicht verpfändet oder zur Sicherheit übereignet werden. Über Pfändungen und sonstige Zugriffe Dritter informiert der Käufer Jump4Fun unverzüglich.

23. Gesetzliche Mängelrechte

Bei Mängeln der verkauften Ware stehen dem Käufer die gesetzlichen Mängelrechte zu. Diese werden durch eine zusätzlich gewährte Garantie weder ersetzt noch eingeschränkt. Die Inanspruchnahme der gesetzlichen Mängelrechte ist unentgeltlich.

24. Herstellergarantie und eigene Zusagen

Eine etwaige Garantie eines Herstellers besteht nach dessen Garantiebedingungen. Die gesetzlichen Mängelansprüche des Käufers gegen Jump4Fun sowie eine von Jump4Fun selbst zugesagte zusätzliche Garantie bleiben davon unberührt.

25. Nacherfüllung und weitere Rechte

Bei gesetzlichen Mängelansprüchen aus einem Kaufvertrag kann der Käufer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zwischen Mangelbeseitigung und Ersatzlieferung wählen. Gesetzliche Verweigerungsrechte des Verkäufers bleiben unberührt. Weitere gesetzliche Rechte, insbesondere auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz, bleiben bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen bestehen. Eine Gutschrift ersetzt eine geschuldete Geldzahlung nur, wenn der Kunde damit einverstanden ist. Leistungen aus einer zusätzlichen freiwilligen Garantie werden gesondert beschrieben und schränken die gesetzlichen Rechte nicht ein.

26. Mängelabwicklung und Transportkosten

Zur Abwicklung eines Mangels kann sich der Kunde an Jump4Fun wenden, um die Bereitstellung der Ware und gegebenenfalls erforderlichen Transport abzustimmen. Eine vorherige Kontaktaufnahme ist keine zusätzliche Voraussetzung für gesetzliche Mängelansprüche. Bei gesetzlicher Nacherfüllung trägt Jump4Fun die gesetzlich zu übernehmenden erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Gesetzliche Vorschussansprüche des Käufers bleiben unberührt. Die Abwicklung einer zusätzlichen Garantie wird in der Garantieerklärung gesondert geregelt; gesetzliche Mängelrechte werden dadurch nicht eingeschränkt.

D. Schlussbestimmungen

27. Gerichtsstand

Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

28. Unwirksame Bestimmungen

Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden, richten sich die Folgen nach § 306 BGB.